Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den §§ 9a ff. des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) in Verbindung mit der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Website bietet an verschiedenen Stellen PDF-Dateien an, die nicht barrierefrei erstellt wurden. Die PDF-Dateien enthalten allerdings nicht mehr Informationen als die Seite auf der die PDFs angeboten werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 4. Mai 2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einem intensiven Test durch den Webdesigner. Getestet wurde durch automatisierte Verfahren (Silktide-Plugin) sowie manuelle Verfahren (Tastaturnavigation und Screenreader-Test). Als Grundlage wurde nach WCAG 2.2 AA mit dem BITV Test geprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 4. Mai 2026 überprüft. Und wird alle sechs Monate wiederholt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Perspektiven gegen Antisemitismus
Celler Volkshochschulverein e. V.
Trift 20
29221 Celle
perspektiven@vhs-celle.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie bei der zuständigen Schlichtungsstelle des Landes Niedersachsen einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 9d NBGG stellen:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Hanna-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 – 120 4037
Telefax: 0511 – 120 99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Website: www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de
Die Schlichtungsstelle ist montags bis freitags von 10:00 bis 14:00 Uhr telefonisch erreichbar. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es besteht keine Verpflichtung, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Die wichtigsten Anpassungen gegenüber der allgemeinen Version: Statt der Bundesschlichtungsstelle (BGG) gilt in Niedersachsen die landeseigene Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG, und als Rechtsgrundlage gilt die NBITVO in Verbindung mit dem NBGG – nicht die BITV 2.0 des Bundes. Alle Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind aktuell und geprüft.