Kommentar zum Vortrag von Prof. Dr. Aleida Assmann am 06.02.2026 an der Leibniz Universität Hannover

Die Aufgaben, denen sich Schulen und andere Bildungseinrichtungen angesichts der eskalierenden Bedrohung durch Antisemitismus für die Sicherheit von Jüdinnen und Juden und zur Verteidigung der Demokratie stellen müssen, sind alles andere als einfach. Als Akteure antisemitismuskritischer Bildung begrüßen wir alle Bemühungen – gerade auch seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums – die Schulen in dieser Aufgabe zu unterstützen und die in der Erklärung der Kultusministerkonferenz vom 08.12.2023 empfohlenen Maßnahmen umzusetzen.

Die Einführung des Wahlmoduls „Jüdisches Leben in Deutschland im langen 19. Jahrhundert“ für das Zentralabitur 2027 setzt die dort empfohlene Sichtbarmachung jüdischen Lebens für das Fach Geschichte um. Zur Einführung des Moduls führte das Kompetenzzentrum Universität Hannover – uniplus Lehrkräftefortbildung am 5. und 6. Februar 2026 einen Fachtag durch.

Im Folgenden kommentieren wir ausgewählte Verlautbarungen des Vortrags „Antisemitismus – ein überdeterminierter Begriff“ am 06.02.2026 von Prof. Dr. Aleida Assmann aus unserer fachlichen Perspektive der antisemitismuskritischer Bildungsarbeit.

Assmann ist Beteiligte und eine der (Erst-)Unterzeichner:innen der Jerusalem Declaration on Antisemitism (JDA) und hat sich publizistisch in polarisierender Weise gegen die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) eingelassen. Assmann betonte im Rahmen ihres Vortrags die Wissenschaftlichkeit der JDA und kritisierte im Gegenzug die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus (und schrieb denen, die sich für die IHRA aussprechen, außerwissenschaftliche Ziele und der IHRA eine „toxische“ Wirkung zu).

Die von Assmann vorgebrachte Behauptung, mit dem Beschluss der Bundesregierung von 2017 oder der Bundestagsentschließung von 2019 sei die IHRA-Definition um den Satz „Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden“ verkürzt worden, ist nicht richtig. Zwar wird der besagte Satz im Zitat der IHRA-Erklärung im Beschluss nicht genannt, der Hinweis auf den integralen Text der IHRA (Definition und Beispiele) macht aber klar, dass sich die Bundesregierung auf den gesamten Text bezieht (vgl. z. B. auch die Drucksache 19/18358 des Deutschen Bundestags https://dserver.bundestag.de/btd/19/183/1918358.pdf). Die Präsentationen der IHRA-Definition auf den Seiten des Bundesbeauftragten für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus und des Zentralrats der Juden in Deutschland enthalten selbstverständlich den angeblich fehlenden Satz (https://www.antisemitismusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/bekaempfung-antisemitismus/ihra-definition/ihra-definition-node.html und https://www.zentralratderjuden.de/der-zentralrat/ueber-uns/ihra/).

Die im Vortrag vorgeschlagene Differenzierung in drei ‚Antisemitismus-Komplexe‘ weist für die Benennungen eines „indigenen Antisemitismus“ und eines „muslimischen Israelhasses“ aus Sicht einer rassismuskritisch informierten Antisemitismusforschung hoch problematische Essentialisierungen und Zuschreibungen auf. Selbstverständlich ist nicht jeder „Muslim“ aufgrund der ihm zugeschriebenen Identität „Israelhasser“. Die Existenz anderer „muslimischer“ Sichtweisen wird mit solch essentialistischen Zuschreibungen unsichtbar (gemacht), und das Anerkennen von Differenz in (z. B. arabischen) Gesellschaften, in denen es Kritik an eben diesem „Hass“ sowohl gegenwärtig als auch als historische Option gibt, entfällt.

Die Behauptung, die Assmann in diesem Zusammenhang aufstellte und nach der der Antisemitismus unter „Muslimen“ erst in Reaktion auf die Staatsgründung Israels entstanden sei, ist historisch mindestens verkürzt. Das Themenfeld ‚Antisemitismus‘ und ‚Islam‘ müsste insgesamt unter dem Begriff ‚islamisierter Antisemitismus‘ eruiert werden, um Transfer- und Rezeptionsprozesse deutlich zu machen. Ein Beispiel einer Verbindung islamischer Quellen mit modernem und nationalsozialistisch inspiriertem Antisemitismus ist Al-Husseinis „Islam – Judentum. Aufruf des Großmufti an die islamische Welt im Jahre 1937″ (wiedergegeben in: Sabry, Mohamed: Islam, Judentum, Bolschewismus. Berlin 1938, Schriften der Hochschule für Politik Heft 38, S. 22–32). Der in sowohl nationalistischer als auch in religiöser Semantik formulierte Antisemitismus der 1920er Jahre fand gewaltsamen Ausdruck in den Pogromen an der jüdischen Bevölkerung im Mandatsgebiet in den 1920er Jahren. Antisemitische Gewalt war nicht begrenzt auf das Mandatsgebiet, hingewiesen sei hier nur auf den Farhud 1941 im Irak.

In dem Vortrag aber wurde ein existierendes Phänomen, nämlich der Antisemitismus, der sich islamischer Argumentation bedient oder der im Kontext des palästinensischen, arabischen oder türkischen Nationalismus artikuliert wird, durch eine nicht sachgerechte Rationalisierung zu einer (mehr oder minder verständlichen) Reaktion auf Israel erklärt.

Ob Antisemitismus zu den Ursachen des sog. „Nahost-Konflikts“ zu zählen ist oder Antisemitismus (bzw. Hass auf Israel) als Folge des Konflikts bewertet wird, lässt sich auf der Basis von solch freihändigen Antisemitismus-Erläuterungen nicht seriös diskutieren.

Bei der Aussage, „die Linke“ hätte ihre „Kritik an Israel“ nicht aufgrund von Antisemitismus formuliert, sondern weil diese Linke seit je die Gründung des Staates politisch kritisiert und als Ausdruck von Kolonialismus abgelehnt habe, scheint es sich um eine Rückprojektion zu handeln. Was auch immer mit dem vagen Ausdruck „die Linke“ bezeichnet werden soll: Weder die Sowjetunion unter Stalin noch die Sozialistische Internationale (um nur zwei mögliche Kandidaten zu nennen) haben die Gründung Israels von Anbeginn an als „kolonialistisch“ abgelehnt. Aus dieser falschen Behauptung zu schließen, dass der (deswegen also fälschlich so bezeichnete) Antisemitismus der Linken immer nur politische Kritik gewesen sei, ist unzulässig. Das ignoriert die Geschichte des Antisemitismus des 19. Jahrhunderts ebenso wie die (um zwei französische Beispiele zu wählen) Geschichte der Dreyfus-feindlichen Linken und die von Linken geprägte Geschichte der Holocaust-Relativierung und -Leugnung. Die antisemitischen Kampagnen in den Staaten des Real-Sozialismus sollten bekannt sein; die Auseinandersetzung mit den Fortwirkungen dieser Bilder und Semantiken ist für den Umgang mit aktuellem Antisemitismus besonders relevant.

Der Versuch, Antisemitismus auf seine „unbelehrbaren“ „indigenen“ Vertreter:innen zu reduzieren, ist realitätsfern und für die (auch pädagogische) Auseinandersetzung mit seinen gegenwärtigen Erscheinungsformen von Antisemitismus ungeeignet. Dem Gegenstand unangemessen mutet es an, dass in einem Vortrag, der die „Überdeterminiertheit des Antisemitismusbegriffs“ behauptet, eine ad-hoc-Konzeptionalisierung von Antisemitismus präsentiert wird, die ohne empirische Belege, ohne jede Auseinandersetzung mit der einschlägigen Forschung auskommt.

Dieser aus antisemitismuskritischer Sicht problematische Umgang mit dem Thema führt zu problematischen Sinnkonstruktionen, von denen wir zwei benennen:

  1. Universalität vs. Partikularität

Außerhalb von (christlichen und anderen) Erlösungsphantasien werden partikulare und universale Ansprüche auf Geltung und Recht immer in einem Spannungsverhältnis stehen, die in einem Anspruch auf Emanzipation auch in der Spannung gehalten werden müssen, damit man „ohne Angst verschieden“ (Adorno) sein kann. Das Universale gegen das Partikulare auszuspielen, wie es Assmann in ihrem abschließenden Plädoyer gegen die IHRA tat, ruft mindestens Erinnerungen an die christliche, in säkularen Fortschreibungen tradierte antijudaistische Polemik gegen die sich dem Heil verweigernde Partikularität des Jüdischen auf.

  1. Die Verbindung von Shoah, der Staatsgründung Israel und dem Begriff der „Nakba“

Problematisch ist die Verbindung, die in Assmanns Vortrag zwischen der Shoah und der Gründung des Staates Israel gezogen wird. Die These, dass die Gründung des Staates eine (kausale) Folge der Vernichtung der europäischen Jüdinnen:Juden sei, gleichsam als Kompensation erfolgte – und so im Unterricht auf die Frage eines (palästinensischen) Schülers „Und was geschah nach dem Holocaust?“ die Antwort gegeben werden müsse: „Die Nakba“ – ist eine grobe historische Verkürzung. Die unhaltbare Behauptung, das „jüdische Leiden endete 1945″, verbunden mit der Negation von jüdischer Agency und dem Ausblenden des Angriffskriegs der arabischen Staaten, schreibt Geschichte um. Dass die begriffliche Engführung und Parallelisierung von Holocaust und Nakba, ohne eine kritische Einordnung des analytischen Gehalts des Begriffs Nakba, auf keinen Widerspruch (auch seitens der Veranstalter stieß), war verstörend. Die Datierung des Holocaust auf die Jahre 1942 bis 1945 auf einer Folie Assmanns zeigt zudem eine weitere Verkürzung von Geschichte auf; blickt man auf beispielsweise auf Raul Hilbergs Standardwerk über den Holocaust, „Die Vernichtung der europäischen Juden“ (1961 in den USA, 1982 in Deutschland), so wird der Beginn des Holocaust ab 1933 datiert. Dass aber selbst die Massenerschießungen ab dem 24. Juni 1941 nicht Teil des Holocaust sein sollen, bleibt eine argumentationslos vorgebrachte Behauptung.

Ein weiterer Kommentar zu dem Satz „Das jüdische Leid endete 1945″ erscheint uns nötig. In ihm bleibt ausgeblendet:

– Die Extremtraumata der Überlebenden wirkten weiter und wirken durch die Generationen bis heute.

– 1945 markiert auch nicht annähernd das Ende des unmittelbaren Grauens der Shoah: Erinnert sei nur des lokalgeschichtlichen Bezugs wegen an die Überlebenden, von denen die letzten erst 1951 das DP-Camp in Bergen-Hohne verlassen konnten. In Polen kam es 1946 zu Pogromen.

– Die Vernichtung des europäischen Judentums ist nicht zu widerrufen; ganze Generationen fehlen.

– Die Zerstörung der großen jüdischen Gemeinden in arabischen Staaten durch Vertreibung und Flucht von etwa 900.000 Jüdinnen und Juden nach der Staatsgründung Israels, später auch aus dem Iran, zeitigt bis heute Leid.

– Auch, dass Aleida Assmann diesen Satz nach dem 7. Oktober 2023 ausspricht, ist bezeichnend.

Wir führen diese historischen Stichpunkte nicht an, weil wir annehmen, dass etwas davon unbekannt sei. Es ist vielmehr eine der grundlegenden Erfahrungen unserer Arbeit, dass das Ausblenden bekannter Tatsachen und der Wunsch nach einer Distanzierung von der nachwirkenden Geschichte der Shoah zu der verbreiteten Unfähigkeit beitragen, aktuellen Antisemitismus wahrzunehmen und zu benennen und dies zu einem (emotionalen) Ausschluss von Jüdinnen und Juden beiträgt.

Da unsere nach dem Vortrag geäußerte Kritik als unangemessen und polemisch zurückgewiesen wurde, erlauben wir uns, exemplarisch an einer der gezeigten Folien den autoritären Gestus der keinen Widerspruch duldenden, behaupteten Wissenschaftlichkeit infrage zu stellen. In der Folie „Ein Land ohne Volk für ein Volk ohne Land“ ist die titelgebende Formulierung als Zitat ausgewiesen, wird aber keiner Quelle zugeordnet. Es soll für sich sprechen und zielt so auf ein angenommenes, aber nicht problematisiertes Vorverständnis. Eine quellenkritische Einordnung, die über die Bedeutung, die dem Zitat in der zionistischen Bewegung zukommt und über seine Verbreitung informiert, fehlt.

Das, was dann als „Realität“ behauptet wird und in Spiegelstrichen aufgeführt wird, zeichnet sich durch eine ahistorische Begrifflichkeit aus. Zeitgenössisch wäre die Unterscheidung von jüdischen und arabischen Palästinensern richtiger. Institutionen, die die Bezeichnung „palästinensisch“ trugen, wie das „Palästinensische Nationalorchester“, um nur ein Beispiel anzuführen, waren in der Regel Einrichtungen des Jischuw. Das Wissen darüber ist – auch unter dem Einfluss von Kampagnen auf Sozialen Medien, die vor allem Jugendliche erreichen – gefährdet, und Lehrkräften wäre hier mit korrektem historischem Wissen gedient, nicht mit Begriffspolitik.

Die Aussage über den (arabischen) Landbesitz müsste, da die Zahlen umstritten und abhängig vom Bezugsrahmen sind (wem „gehört“ unkultiviertes Land und was ist damit rechtlich gemeint?) mit einer Quellenangabe nachvollziehbar gemacht werden.

Die Aussage „Es gab 1.300 florierende pal. Dörfer und Städte u.a. Jaffa, Haifa und Jerusalem“ muss im Kontext der von Assmann eingeführten Begrifflichkeit so verstanden werden, als seien die genannten Städte vor der Staatsgründung florierende arabische Städte gewesen. Jerusalem und Haifa wiesen aber bereits in der Mandatszeit eine mehrheitlich jüdische Bevölkerung auf. (Eine didaktische Anmerkung: Die Geschichte Haifas – mit seiner Migrations- und Sozialgeschichte im 19. Jahrhundert, der Gründung des Technions 1912 mit den Verbindungen nach Deutschland, der Rolle der Stadt im Ersten Weltkrieg – bietet reichlich Anknüpfungen für einen global- und verflechtungsgeschichtlich orientierten Geschichtsunterricht, zu dem aber gerade die hier angeführten, einem Narrativ folgenden Verzerrungen nicht beitragen können.)

Auch wenn ein Vortrag nicht die Gelegenheit für eine umfassende Darstellung aller relevanten Fragen ist und es das selbstverständliche Recht der Vortragenden ist, Partei zu nehmen, so darf doch in einem Rahmen, der der Weiterbildung von Lehrkräften dient, erwartet werden, dass wenigstens in Grundrissen auch die Position der zurückgewiesenen Partei erkennbar wird. Nachfragen nach dem Vortrag zeigten, dass Lehrkräfte mit der Diskussion um die Antisemitismus-Definitionen nicht vertraut sind. Ihnen ein Plädoyer vorzutragen, dass die andere Position als „toxisch“ bezeichnet, mit einer kontrafaktischen Behauptung argumentiert und schließlich die eigene Position mit dem Prädikat der Wissenschaftlichkeit auszeichnet und ihre Forderungen als moralisch überlegene Position legitimiert, wäre im Kontext politischer Bildung als Verstoß gegen das Gebot der Kontroversität zu werten und verstieße aufgrund des moralisierenden Appells gegen das Überwältigungsverbot. Im akademischen Rahmen beschädigt es die wissenschaftliche Debatte, indem Argumentation und reflektierte Begrifflichkeit durch bloßes Behaupten ersetzt werden.

Die Definition der IHRA wird von der Kultusministerkonferenz als Arbeitsdefinition für Schulen und die Schulverwaltung empfohlen und ist mit der Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung vom 21. November 2023 als verbindlich für die Einrichtungen des Landes festgelegt worden. Angesichts der ständigen und bedrohlichen Präsenz von Antisemitismus auch in Bildungseinrichtungen, in Schulen und Hochschulen muss vor allem die Fähigkeit gestärkt werden, Antisemitismus zu erkennen, um ihm entschieden zu begegnen. Dazu bietet die Definition der IHRA als Analyseinstrument eine Hilfestellung und einen Referenzrahmen für das Erkennen und Einordnen von Antisemitismus. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus im Rahmen des Vortrags wäre daher wünschenswert gewesen und hätte die antisemitismuskritische Bildungsarbeit gestärkt.

Celle und Oldenburg, im Februar 2026

Dr. Carina Branković Zentrale Koordinationsstelle des „Zertifikats Antisemitismuskritische Bildung in Niedersachsen im Kontext Schule“ (ZABIN) carina.brankovic@uni-oldenburg.de

Enno Stünkel Celler Netzwerk gegen Antisemitismus Projektleitung Schulische Perspektiven gegen Antisemitismus perspektiven@vhs-celle.de